Gesetze / Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
EStDV 1955§ 73b (weggefallen)
Für § 73b EStDV 1955 liegt kein Text vor.
Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 73b EStDV 1955 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BFH, 05.11.1992 – I R 41/92Einkommensteuer: Einbeziehung der vom Vergütungsschuldner übernommenen und tatsächlich gezahlten Umsatzsteuer in die Bemessungsgrundlage der Abzugsteuer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- BFH, 27.07.1988 – I R 28/87Zitiert von 19
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.